Einfahrtregelung


Einfahrten in die Gartenanlage

  • Die Einfahrt in die Gartenanlage ist in Ausnahmefällen zwischen Anfang April und Ende Oktober von Dienstag bis Freitag nach Anmeldung (Schlüsselausgabe während der Sprechstunde) zwischen 8.00 und 18.00 Uhr und am Samstag (nach Meldung im Wirtschaftshof) zwischen 8:30 Uhr und 11:30 Uhr gestattet.
  • Für die Zufahrt einer Brunnenbaufirma mit ihrer Technik ist unbedingt eine Einfahrtsgenehmigung einzuholen, auch wenn dafür keine Toröffnung erforderlich ist.
  • Die überlassenen Einfahrtsschlüssel sind nach der Ausfahrt, spätestens jedoch bis Freitag der laufenden Woche 18.00 Uhr in den Briefkasten am Vereinsheim zurückzuführen.
  • Eine eigenmächtige Weitergabe des Schlüssels an andere Pächter ist nicht gestattet und kann die Kündigung nach sich ziehen.
  • Für Pferdefuhrwerke und Fahrzeuge über 5t, sowie bei sehr schlechten Wetterverhältnissen (Nässe, Frost) ist die Einfahrt nicht gestattet. Gleiches gilt auch an den Tagen, wenn Grünschnittannahme oder Entrümplung stattfindet und während des Sommerfestes.
  • Einfahrten für Arbeiten im Auftrag des Vorstandes oder des Rettungsdienstes bleiben von den sonstigen Einfahrtsregel unberührt.