Hunde, Tierhaltung, Fütterungsverbot


Hunde in der Anlage

  • Hunde sind im öffentlichen Gemeinschaftsgelände grundsätzlich an der Leine zu führen.
  • Es besteht ein Verbot für Hunde auf den Vereinswiesen und dem Spielplatz.
  • Hundekot ist vom Tierhalter zu entfernen und mitzunehmen.
  • Pächter haften für ihre Gäste und deren Hunde.
  • Für als gefährlich eingestufte Hunde besteht Maulkorbplicht! Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis aus der Anlage.

Tierhaltung und Fütterungsverbot

  • Tierhaltung ist laut Bundeskleingartengesetz im Verein nicht gestattet (Ausnahme: genehmigte Bienenhaltung).
  • Das Füttern von Wildtieren, insbesondere Waschbären oder Füchsen ist verboten.
  • Das Füttern von freilaufenden Katzen ist nicht erwünscht.
  • Jeder Pächter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Speisereste in seiner Parzelle für Wildtiere frei zugänglich sind.
  • Das Schlachten von Wild- und Nutztieren ist im Kleingärtnerverein ausdrücklich untersagt.