Einfahrtregelung


Einfahrten in die Gartenanlage

  • Einfahrten für Pächterangelegenheiten sind nach Anmeldung im Zeitraum von April bis Mitte November möglich.
  • Jede Einfahrt ist zur Sprechstunde für die laufende Woche gegen ein Entgelt von 5 Euro (pro Einfahrt) anzumelden.
  • Zusätzlich wird ein „Schlüsselpfand“ in Höhe von 20 Euro gefordert. Eine Weitergabe des Schlüssels an andere Pächter ist ausdrücklich untersagt.
  • Das Einfahren in die Kleingartenanlage ist nur montags bis freitags in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr sowie samstags von 08:00 – 12:00 Uhr möglich!
  • Für Fahrzeuge über 5 t, Pferdefuhrwerke und Containerfahrzeuge sowie bei schlechten Wegeverhältnissen (Nässe oder Frost) keine Einfahrt.
  • Einfahrten für Vereinsangelegenheiten (Reparaturen, Notfälle) bleiben von den übrigen Regeln unberührt.