Garten pachten
Wie erhalte ich einen Garten ?
Wir freuen uns über neue Kleingartenpächter und Kleingartenpächterinnen. Alle die sich für Natur begeistern und Spaß an der Gartenarbeit haben, Obst und Gemüse anbauen und ernten wollen, oder sich im Grünen erholen wollen, sind herzlich willkommen.
Wir erwarten neben der Bewirtschaftung der Parzellen im kleingärtnerischen Sinne auch eine Teilnahme am Vereinsleben, ein gutes Miteinander und Rücksichtnahme sowie die Einhaltung der geltenen Vorschriften und Gesetze.
Schritt 1: Freie Parzellen
Zu den freien Gartenparzellen infomieren Sie sich bitte unter freie Parzellen auf unserer Website. Suchen Sie bitte unsere Gartenanlage auf, um sich zunächst einen ersten eigenen Eindruck über die betreffende freie Parzelle zu verschaffen.
Schritt 2: Besuch im Verein
Wir bitten Sie, danach zur Mitgliedersprechstunde zu kommen in der Geschäftsstelle des Vereins, im Vereinshaus in der Dammstraße 1, 04229 Leipzig. Melden Sie sich gerne mit der betreffenden Gartennummer vorher per E-Mail an unter peltzer@kgv-anderdammstrasse.de. In der Sprechstunde lernen Sie Mitglieder des Vorstands kennen und können sich zur Parzelle selbst, den Kosten sowie der Übergabe und Mitgliedschaft im Verein informieren und beraten lassen.
Schritt 3: Kosten und Verträge
Durch eine unabhängige Wertermittlung wird der maximlae Verkauswert für die Parzelle vorher festgelegt. Dieser ist (nach „unten“) zwischen dem/der abgebenden Pächter/Pächterin und dem/der Neupächter/Neupächterin verhandelbar. Über Inhalte und Gerätschaften, die mitverkauft werden, kann ein zusätzlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Das ist allerdings Sache der Vertragspartner (Altpächter/-in und Neupächter/-in).
Zudem fallen jährliche Kosten an für den Mitgliedschaftsbeitrag, Umlagen, Pacht, Nebenkosten, Stromkosten. Zu den Einzelposten informiert Sie der Vorstand in der Sprechstunde ausführlich. Zur Nutzung und Abrechnung von Strom werden Sie Mitglied in der Lichtgesellschaft. Auch darüber informiert Sie der Vorstand ausführlich.
Schritt 4: Übergabe
Der Vorstand vermittelt Ihnen den Kontakt zum Altpächter oder zur Altpächterin, sodass Sie die Parzelle begehen können. Sind Sie sich dann mit dem/der abgebenden Pächter/-in einig geworden, findet die Übergabe der Parzelle nach Terminvereinbarung in einer Mitgliedersprechstunde statt. Der Vorstand bereitet dafür alle nötigen Unterlagen vor. Hierbei bestätigen die Vertragspartner die gezahlte Summe gegenüber den Vorstandsmitgliedern mit dem Ausfüllen der entsprechenden Unterlagen, sowie der Unterschrift unter den Pachtvertrag. Sie stellen einen Antrag zur Mitgliedschaft im Verein sowie der Lichtgesellschaft. Sie bekommen die Vereinsunterlagen mit wichtigen Hinweisen zur Nutzung der Anlage und zu kleingärtnerischen Tätigkeiten ausgehändigt.
Schritt 5: Herzlich willkommen im Klub und los gegärtnert!
Informationen für Neupächter
Bevor Sie sich für die Pacht eines Kleingarten entscheiden, bitten wir Sie sich zu den wichtigsten Rechten und Pflichten zu beleseen.
- Bundeskleingartengsetz
- Gesetze und Verodnungen Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V.
- Kleingartenordnung
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich den Verein kontaktieren?
Sie erreichen den Vorstand per E-Mail unter info@kgv-anderdammstrasse.de.
Was ist eine Wertermittlung?
Vor einer Neuverpachtung wird der aktuelle Zustand sowie der maximale Verkaufswert der Parzelle durch die unabhängigen Wertermittler des Stadtverbandes festgestellt.
Gibt es eine Mindestgröße für die kleingärtnerische Nutzung?
Ja, es sollte mindestens ein Drittel der Fläche der Parzelle für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden (Details sind im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) nachzulesen). Im BKleinG ist die Drittel-Regelung fest verankert und gilt für alle kleingärtnerischen Tätigkeiten. Die Fläche sollte wie folgt genutzt werden: 1/3 für den Anbau von Gartenerzeugnissen, 1/3 als Ziergarten und 1/3 zur Erholung. Wir freuen uns über jedes gärtnerische Engagement, wer mehr anbaut, ist herzlich willkommen!
Wie hoch sind die järhlichen Fixkosten, die Mitglieder im Gartenverein zahlen?
Die jährlichen Kosten umfassen den Mitgliedsbeitrag/die Mitgliedsbeiträge, Umlagen für Verein/Stadtverband, die Pacht für die Parzelle, Nebenkosten sowie Stromkosten.
Muss ich Gemeinschaftsstunden leisten?
Pro Jahr ist je Parzelle ein Anteil von 4 Stunden an Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Damit sorgen wir gemeinsam für den Erhalt und die Pflege der Gemeinschaftsflächen in der Gartenanlage.
Gibt es Vorgaben für den Bau von Lauben, Gewächs- und Gerätehäusern sowie anderen baulichen Anlagen?
Ja, es gibt Bestimmungen und Gesetze zur Bebauung der Parzellen. Informationen dazu erhalten alle Pächter und Pächterinnen im Verein, wenn sie einen Garten erhalten. Zu fachlichen Fragen können sich alle Pächter und Pächterinnen an die Baukommission wenden. Bauprojekte müssen dort vorab beantragt werden. In der Satzung und den Richtlinien des Vereins finden Sie dazu Auskunft.
Kann ich alles anpflanzen?
Nein, das Anpflanzen von Wald- und Parkbäumen sowie von Deck- und Blütensträuchern ist nicht gestattet. Auch die Bepflanzung mit invasiven Pflanzenarten oder auch Cannabis ist nicht gestattet. Weitere Informationen finden sich dazu im Bundeskleingartengesetz sowie in der Vereinssatzung.
